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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-Stand: Februar 2022-

Inhalt

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Werke sind die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

1.3 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

1.4 Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin erkennt diese schriftlich an.

2. Leistungen und Auftragsabwicklung

2.1 Die Fotografin verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.

2.3 Wenn Auftraggebende der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben haben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Sollten Auftraggebende während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen wünschen, so haben diese die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält sich die Fotografin den Vergütungsanspruch vor.

2.4 Sollte die Notwendigkeit bestehen, ist die Fotografin berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher Pflichten die Leistung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in Anspruch zu nehmen. Sofern dies geschieht, werden Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vertragspartner der Auftraggebenden. Die Fotografin verpflichtet sich, diese Gehilfen sorgfältig auszuwählen.

2.5 Sind der Fotografin innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Werke bzw. Produkte keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gilt die Lieferung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.6 Die gefertigten Lichtbilder und andere Produkte sind individuelle, für den Kunden angefertigte Werke. Ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Kunden an diesen Fertigungen gem. § 312g Absatz 1 BGB ist nach § 312g Absatz 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

2.7 Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg – es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg schriftlich vereinbart.

2.8 Die Fotografin muss nachträgliche Änderungen/ Erweiterungen des Auftrages nicht akzeptieren.

3. Urheberrecht

3.1 Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

3.2 Die Bearbeitung von Werken der Fotografin (z.B. Composing, Montage, Filter oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotografin und Auftraggebenden vereinbart wurde.

3.3 Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Fotografin als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

3.4 Auftraggebende sind verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3.5 Auftraggebende sind verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

3.6 Bei jeglicher nach diesem Vertrag und dem UrhG unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wieder- oder Weitergabe der Werke, ist mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe der 5-fachen Honorarvereinbarung an die Fotografin zu leisten – vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche oder Schadenersatzforderungen gegenüber der Fotografin, die sodann dem Auftraggeber angelastet werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

4. Nutzungsrechte

4.1 Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch der Auftraggebenden bestimmt. Nutzungsrechte nicht privater Natur sind gesondert zu vergüten.

4.2 Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, gilt jeweils nur das einfache Nutzungsrecht als übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte werden nur bei vertragsgemäßer Abnahme überlassen.

4.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf die Auftraggebenden über.

4.4 Bestellende eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG haben kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

4.5 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit gesondertem Einverständnis erfolgen.

4.6 Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebenden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotografin und Auftraggebenden gestattet.

4.7 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4.8 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

5. Honorar, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind von den Auftraggebenden zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Preise als Bruttopreise aus. Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.

5.2 Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Auftraggebende geraten automatisch gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung beglichen werden. Der Verzug kann auch früher durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeigeführt werden. Die Fotografin ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5.3 Kommt der Auftraggeber für mehr als 7 Tage nach Zahlungsfälligkeit der Bezahlung nicht nach, kann die Fotografin das Vertragsverhältnis fristlos kündigen oder jede zugesicherte Leistung einfrieren. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind die Auftraggebenden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

5.4 Erworbene Gutscheine sind nicht rück- oder auszahlbar. Namentlich ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar. Einzulösende Gutscheine sind bei Auftragserteilung anzugeben.

5.5 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird. Soweit nicht anders vereinbart, wird das dauerhaft Nutzungsrecht zur privaten Verwendung übertragen.

5.6 Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an Auftraggebende herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.7 Hat die Fotografin den Auftraggebenden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

5.8 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen bei den Auftraggebenden. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Auftragnehmerin bestimmen.

6. Leistungsstörung und Ausfallhonorar

6.1 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht die Auftraggebenden nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Auftraggebenden kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.2 Terminabsprachen gelten grundsätzlich als verbindlich und wahrzunehmen. Die Auftraggebenden können jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fotografin Termine absagen. Maßgeblich für die anfallenden Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Terminabsage. In jedem Fall der Absage durch die Auftraggebenden steht der Fotografin, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung ab Zugang der Absage zu:
  • 2 Tage vor Beginn der Leistung: 30 % mindestens 25 €,
  • bei Nichterscheinen, Nichtantritt: 50 % des vereinbarten Leistungspreises (Paketpreises).
6.3 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, allg. Störung der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden etc.) und nachweislicher Krankheit sowie Umstände im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin und Umstände, die der Fotografin nicht zuzurechnen sind, hat die Fotografin nicht zu vertreten und berechtigt die Fotografin dahingehend, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Fotografin wird Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit in zumutbarer Art und Weise anzeigen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche der Auftraggebenden bei einer der Fotografin zuzurechnenden Verzögerung, auf eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Fertigstellung der Leistung durch die eingetretenen Umstände für die Auftraggebenden keinen Wert hätte.

6.4 Bei Ausfall eines Termins, welchen die Fotografin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt etc.), übernimmt die Fotografin keine Haftung für den daraus resultierenden Schaden.

7. Haftung

7.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern die Fotografin Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmenden keine Erfüllungsgehilfen der Fotografin. Folglich ist für Schäden von Fremdleistern eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

7.3 Haben die Auftraggebenden unrichtige, ungenaue oder unvollständige Anweisungen gegeben, so haftet die Fotografin nicht für hieraus entstehende Schäden und Mängel.

7.4 Jedwede Haftung durch Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Fotografin haftet nicht für verloren gegangene Daten durch Viren, Trojaner, etc. Ebenfalls nicht, wenn Arbeitsmaterial wie Speicherkarten, Computer etc. den Verlust auslösen.

7.5 Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern und anderen Produkten (z.B. USB-Stick/DVD/ CD etc.) nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller.

7.6 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggebenden. Die Auftraggebenden können bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Eine Haftung für den Versand von Lichtbildern und anderen Produkten der Fotografin ist ausgeschlossen.

7.7 Die Fotografin unternimmt alles, um die gefertigten Werke und Produkte fehlerfrei an die Auftraggebenden zu liefern. Sollte dennoch ein Mangel am Produkt bestehen, können die Auftraggebenden die Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels verlangen. Sollte die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten seitens der Fotografin verbunden sein und eine andere Art der Nacherfüllung für den Kunden keine erheblichen Nachteile bringen, so kann die Fotografin die Nacherfüllung angemessen abändern.

7.8 Liefertermine für Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.9 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung durch Dritte. Eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gehen ebenfalls nicht in die Haftung ein.

7.10 Auftraggebende versichern, dass sie bei allen der Fotografin übergebenen Objekte zur Verwendung berechtigt sind und an Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tragen die Auftraggebenden.

7.11 Auftraggebende halten die Fotografin von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Außerdem sind Auftraggebende verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf eigene Kosten zu betreiben und der Fotografin jeglichen entstandenen Schaden zu ersetzen.

7.12 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Auftraggebenden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

8. Datenschutz

8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggebenden werden elektronisch gespeichert. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese von den Auftraggebenden abgenommen und diesen in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind.

8.3 Zudem gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Website https://fannyk.de/datenschutzerklaerung.

9. Schlichtungsklausel/Mediation/Rechtsweg

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren oder Mediationsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation oder Schlichtung mit Unterstützung eines neutralen Schlichters/Mediators, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schlichtungsordnung der HWK Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover und der Rechtsanwaltskammer Celle, geschlichtet. Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters/Mediators zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien. Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien je zur Hälfte (bzw. anteilig), soweit sie keine andere Vereinbarung treffen. Sollte es in dem Schlichtungsverfahren/Mediationsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es beiden Parteien frei, ein zuständiges Gericht anzurufen. Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. Die Fotografin ist jedoch berechtigt, Auftraggebende an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen, sofern das vorab durchgeführte Schlichtungsverfahren erfolglos war. Auf das Vertragsverhältnis darf ausschließlich deutsches Recht angewendet werden. Das gilt für alle Auftraggebenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bedingungen dieser AGB berührt die übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt hilfsweise die einschlägige gesetzliche Bedingung, die der wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

10.3 Die vereinbarten Bedingungen bestehen auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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